RGPD, Datenschutzgesetz • Einhaltung von Dokumenten: Die DSGVO konzentriert sich auf Unternehmensverantwortung, besser bekannt als Verantwortlichkeit. Unternehmen sind in der Tat verpflichtet, ihre gute Einhaltung des Datenschutzes durch interne Dokumentation zu dokumentieren. Unternehmen müssen jederzeit in der Lage sein, die zuständigen Behörden mittels einer entsprechenden Liste über die gespeicherten Daten, den Zweck und die Verarbeitung der Daten sowie das Datum, an dem das Unternehmen diese Daten löschen möchte, zu informieren. . • Privacy by Design: Das Konzept von Privacy by Design bedeutet, dass Unternehmen die Einhaltung des Datenschutzes bereits bei der Gestaltung der technischen Struktur der Prozesse berücksichtigen müssen. Datenschutzmaßnahmen dürfen nicht mehr nachträglich durchgeführt werden, sondern müssen aus der Gestaltung eines Prozesses, einer Dienstleistung oder eines Produkts übernommen werden. Darüber hinaus müssen sie so gestaltet sein, dass sie möglichst wenige personenbezogene Daten benötigen (sogenanntes "Minimierungsprinzip"). • Privacy by Default: In dieser Bestimmung der Europäischen Datenschutzverordnung ist festgelegt, dass aus Datenschutzgründen grundsätzlich die respektvollste Variante des Datenschutzes technisch vordefiniert sein und die höchste gewährleisten muss Sicherheitsstufe. Dies soll verhindern, dass Verbraucher Schwierigkeiten haben, Einschränkungen bei der Datenverarbeitung zu erlangen. • Transparenz und Einwilligung: In den meisten Fällen muss der Einzelne der Verwendung seiner persönlichen Daten in Zukunft ausdrücklich zustimmen. Im Übrigen gilt die Einwilligung des Arbeitnehmers oder Verbrauchers nur für die angegebenen Zwecke. Darüber hinaus muss die Einwilligungserklärung klar und verständlich formuliert und grundsätzlich widerruflich sein. Der Widerruf muss für die Person so einfach sein wie die Einwilligung (Zustimmung). Die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung wurden im Rahmen der DSGVO verschärft. • Löschung von Daten: Personenbezogene Daten können nur so lange gespeichert werden, wie dies für den Zweck erforderlich ist. Bei Ablauf der Bearbeitungsberechtigung (zB bei Widerruf der Einwilligung) müssen die Daten gelöscht werden. • Auskunftsrecht und Löschung der Listung: EU-Bürger haben auf Anfrage das Recht zu erfahren, welche Daten von einem Unternehmen gespeichert werden und wie sie verwendet werden. Darüber hinaus kann ein Verbraucher Unternehmen auffordern, die Daten zu löschen. Insbesondere ist das Recht auf Referenzierung in der RGPD festgelegt. • Die in dieser E-Mail enthaltenen Daten sind ausschließlich für die Kommunikation zwischen Herrn Lagneau und dem Autor der E-Mail bestimmt. • Der Datenschutzbeauftragte ist Pierre Lagneau - plag2015@self-catering-burgundy.fr • Der einzige Empfänger dieser Daten ist Herr Lagneau. • Die Daten werden maximal 6 Monate aufbewahrt. • Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. • Der Autor der E-Mail hat das Recht auf gesetzlich vorgeschriebene Informationen und Löschungen. Er kann dieses Recht durch Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten aktivieren.